Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Tour Explorer

 

  1. Gegenstand und Anwendbarkeit der Vertragsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Tour-Explorer für Pauschalreisen und sonstigen Reisedienstleistungen. Hierzu gehören auch Buchungen betreffend Walserweg. Wir verpflichten uns, die Reise gemäss den auf der Tour-Explorer-Website und in anderen Tour-Explorer-Publikationen angegebenen Daten und Beschreibungen von Beginn bis zum Abschluss zu planen und durchzuführen. Dazu gehört die Bereitstellung der vereinbarten Unterkünfte sowie aller weiteren Leistungen, die Teil des von Ihnen gebuchten Reisearrangements sind.
 

  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und Tour-Explorer kommt zustande, sobald Sie unsere Bestätigung Ihrer Buchung (online, telefonisch oder per Brief) per E-Mail oder Post erhalten haben.

Die Reisedokumente werden spätestens 10 Tage vor Abreise oder bei kurzfristigen Buchungen in angemessener Frist ausgehändigt.

Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie, dass Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Tour-Explorer zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Die vorliegenden AGBs gelten für alle Teilnehmer. Sie verpflichten sich, auch für die Vertragspflichten der von Ihnen zusätzlich angemeldeten Personen einzustehen.
 

  1. Preise / Preisänderungen

Generell gelten die von uns online publizierten Preise in Schweizer Franken (CHF). Soweit Touren, welche ab zwei Personen buchbar sind (siehe Buchungsinformationen), von Einzelpersonen gebucht werden, wird ein Aufpreis erhoben. Dieser wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

In Ausnahmefällen kann es aufgrund externer Gründe, für welche Tour-Explorer nicht einzustehen hat, auch nach Vertragsabschluss zu Preisanpassungen kommen. Dies namentlich in folgenden Fällen:

  • nachträgliche Preiserhöhungen der Beförderungskosten
  • neu eingeführte oder erhöhte staatlichen Abgaben, Steuern oder Gebühren,
  • aussergewöhnliche und unvorhersehbare Preissteigerungen von Leistungsträgern (z.B. Hotels),
  • plausibel erklärbare Fehler in den Publikationen.

Sollte sich der Reisepreis nach Vertragsabschluss ändern, werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn darüber informieren. Erhöht sich der Preis um mehr als 10% sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach unserer Mitteilung ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurück. Ohne Ihre rechtzeitige Rückmeldung gelten Preisänderungen als akzeptiert.
 

  1. Beratungsgebühren für Individual-Touren

Für die individuelle Tourenberatung wird eine Gebühr von CHF 100.00 pro Beratung erhoben. Die Beratung dauert maximal eine Stunde. die Gebühr ist vor der an die Beratung anschliessenden Ausarbeitung der Tour im Detail (Hotel- und Streckenverlauf) zu entrichten. Diese ist unabhängig von der Buchung und Durchführung der Tour geschuldet. Bei einer späteren Buchung wird die Gebühr gutgeschrieben.
 

  1. Programmänderungen, Leistungsänderungen und Annullierungen

    5.1 Vor der Abreise

Tour-Explorer behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Hotel, Transportart, Transportmittel, Routen etc.) vor Abreise namentlich aufgrund von wetterbedingten Umständen, höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.), Verspätungen von Dritten, für welche Tour-Explorer nicht einzustehen hat, oder Versäumnissen Ihrerseits etc., zu ändern. Tour-Explorer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen des Reiseprogramms oder einzelner vereinbarten Leistungen Ihnen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Die Änderung des Reiseprogramms oder einzelner vereinbarter Leistungen kann sich auf den Preis auswirken. Die Auswirkung auf den Preis wird mit der Programm- oder Leistungsänderung mitgeteilt.

Bei wesentlichen Vertragsänderungen, namentlich Änderungen des Datums der Ab- und Rückreise, der gesamten Reiseroute (nicht aber wenn aus den oben genannten Gründen gemäss vorstehendem Absatz auf der gebuchten Route unwesentliche Umwege oder Änderungen von weniger als 30% der gesamten Etappen erfolgen), der Unmöglichkeit der Bereitstellung einer gleichwertigen Unterkunft, oder einer damit verbundenen Preiserhöhung von mehr als 10% (z. B. höhere Beförderungskosten aufgrund einer neuen Route oder geänderter Unterkunft), sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Reisevertrag zurückzutreten oder alternativ an einer Ersatzreise teilzunehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Erfolgt innert 5 Tagen keine Rückmeldung Ihrerseits, so gilt dies als Genehmigung der Änderungen. Im Fall eines Rücktritts erstattet Tour-Explorer Ihnen sämtliche bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurück.

Erfolgt trotz einer wesentlichen Programmänderung kein Rücktritt vom Vertrag und kommt es aufgrund dieser Programmänderung zu einer Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und den aufgrund der Programmänderung geänderten und/oder reduzierten Leistungen, erstattet Tour-Explorer Ihnen die entsprechende Differenz.

Bei Annullation der Buchung vor Abreise namentlich aufgrund von wetterbedingten Umständen, höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.), Verspätungen von Dritten, für welche Tour-Explorer nicht einzustehen hat, oder Versäumnisse Ihrerseits etc., werden sämtliche von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen von Tour-Explorer innert 30 Tagen zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

         5.2  Während der Reise

Brechen Sie die Reise vorzeitig ab oder beziehen Sie bestimmte Leistungen nicht, so wird der Reisepreis resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet. Im Einzelfall können allfällig nicht bezogene Leistungen, unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 bis CHF 200.00, zurückbezahlt werden, sofern Tour-Explorer dadurch nicht belastet wird. Können Sie aufgrund persönlicher Umstände eine bestimmte Leistung nicht in Anspruch nehmen und nutzen Sie aufgrund dessen ein Transportmittel, um zum nächsten Etappenort zu gelangen, welches nicht im Reisepreis enthalten ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.

Muss Tour-Explorer das Programm während der Reise aufgrund von wetterbedingten Umständen, höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.), Verspätungen von Dritten, für welche Tour-Explorer nicht einzustehen hat, oder Versäumnissen Ihrerseits, ändern, so ist Tour-Explorer berechtigt, einzelne Leistungen anzupassen (z.B. Unterkunft, Transportmittel, Reiseroute). In diesem Fall gehen allfällige Zusatzkosten zu Ihren Lasten.

Muss die Reise aufgrund von wetterbedingten Umständen, höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.), Verspätungen von Dritten, für welche Tour-Explorer nicht einzustehen hat, oder Versäumnissen Ihrerseits, abgebrochen werden, so haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen, wobei Tour-Explorer berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Allfällige Mehrkosten, wie z.B. für Rücktransport, etc., gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch, wenn Tour-Explorer einen Teilnehmer wegen Überforderung von der Weiterreise ausschliessen muss. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

         5.3  Specials: Winterangebote

Die Durchführung der Specials-Winterangebote ist von den vorherrschenden Schneeverhältnissen abhängig. Bei schlechten Schneeverhältnissen, die eine Durchführung der Winterangebote unmöglich machen, behält sich Tour-Explorer das Recht vor, die Durchführung bis 15 Tage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen gemäss vorstehender Ziff. 4.1. Dies gilt ebenso, wenn nicht alle Etappen gemäss Buchung durchgeführt werden können; auch hier sind die Bestimmungen gemäss vorstehender Ziff. 4.1 und 4.2 massgebend.
 

  1. Anmeldeschluss

    6.1 "Guided"-Touren

Für geführte Reisen gibt es festgelegte maximale Teilnehmerzahlen, die im Internet veröffentlicht werden. Der Anmeldeschluss tritt ein, sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, spätestens jedoch 7 Arbeitstage vor Tour-Beginn. Nach dem Anmeldeschluss sind Anmeldungen nur noch tele-fonisch und unter Vorbehalt möglich. Wird einer nachträglichen Anmeldung entsprochen, wird eine Bearbeitungsgebühr für den erhöhten Aufwand erhoben. Diese beträgt für eine 3- bis 4-tägige Tour CHF 45.00, für eine 5- bis 6-tägige Tour CHF 65.00 und für eine 7 und mehr-tägige Tour CHF 80.00.

         6.2 "Selfguided-Touren mit Gepäcktransport"

Buchungszeitraum: Mai/Juni/September/Oktober: Buchungen bis 4 Arbeitstage vor Reisebeginn.
Buchungszeitraum: Juli/August: Buchungen bis 7 Arbeitstage vor Reisebeginn.

Für Buchungen ausserhalb der genannten Buchungszeiträume werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben: 2- bis 4-tägige Tour CHF 60.00, 5- bis 6-tägige Tour CHF 80.00, und für eine 7 und mehr-tägige Tour CHF 90.00. In diesem Fall ist nur eine Zahlung mit Kreditkarte oder Twint möglich.
 

  1. Absage Guided Tour / Mindestteilnehmerzahl

Für alle von Tour-Explorer angebotenen geführten Touren ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die auf unserer Website veröffentlicht ist. Sollte die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer diese Mindestzahl nicht erreichen, behält sich Tour-Explorer das Recht vor, die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem geplanten Reisebeginn unter Rückerstattung sämtlicher bereits geleisteter Zahlungen abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert.

Die Tour-Explorer behält sich das Recht vor, die Reise unter Erhebung eines Kleingruppen-Zuschlags dennoch durchzuführen. Wir werden Sie spätestens 21 Tage vor Reisebeginn darüber informieren. Erhöht sich der Preis nach Erhebung des Kleingruppen-Zuschlags um mehr als 10%, sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach unserer Mitteilung ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurück. Ohne Ihre rechtzeitige Rückmeldung gelten Preisänderungen als akzeptiert. In allen anderen Fällen ist ein Rücktritt vom Vertrag nur gemäss den Bestimmungen über den Rücktritt des Kunden gemäss Ziff. 10 möglich.
 

  1. Umbuchungen durch den Kunden

Für Änderungen oder Umbuchungen einer bestehenden Reservation wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 80.00 erhoben.
Für Umbuchungen während der Reise wird eine Gebühr von CHF 120.00 zuzüglich anfallender Kosten berechnet. Erfolgt nach einer Änderung oder Umbuchung eine Stornierung der Reise, gilt dies als Rücktritt des Kunden gemäss Ziff. 10.

 

  1. Zahlungsbedingungen

    9.1 Allgemein

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie die Rechnung für Ihr Arrangement.
Eine Anzahlung von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 10 Tagen fällig.
Die restlichen 80% sind spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Erhalten Sie die Rechnung erst innerhalb der 60 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Betrag innerhalb von 10 Tagen fällig.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich Tour-Explorer das Recht vor, Ihren Platz bei "Guided-Touren" weiterzugeben.
Bei "Selfguided-Touren" wird eine Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 6.2 erhoben.


         9.2 Zusatz für "Selfguided-Touren mit Gepäcktransport"

Nach Bestätigung der Zimmerverfügbarkeit erhalten Sie die Rechnung per E-Mail als PDF.
Die Anzahlung von 20% ist innerhalb von 10 Tagen fällig.
Die restlichen 80% spätestens 60 Tage vor Reisebeginn.
Erhalten Sie die Rechnung erst innerhalb der 35 Tage vor Reisebeginn, ist gesamte Betrag innerhalb von 10 Tagen fällig.

Bei verspäteter Zahlung wird die Zimmerreservation aufgehoben und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 6.2 erhoben. Bei erneuter Buchung muss die Zimmerverfügbarkeit erneut geprüft werden, dies kann zu Preis- oder Leistungsänderungen führen. Bei kurzfristigen Buchungen gemäss Ziff. 5.2 ist die Zahlung nur mit Kreditkarte oder Twint möglich. Zudem werden neben den Bearbeitungsgebühren allfällige Gebühren für die Bezahlung mit Kreditkarte oder Twint erhoben.
 

  1. Rücktritt des Kunden

Stornierungen müssen schriftlich an Tour-Explorer gerichtet werden. Für Stornierungen, welche nicht aus Gründen gemäss Ziff. 3, 5 und 7 erfolgen, fallen folgende Bearbeitungsgebühren an:

  • Bis 30 Tage vor Reisebeginn: CHF 150.--
  • Ab 29 Tage vor Reisebeginn: 30% des Gesamtpreises
  • Ab 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises
  • Ab 14 Tage vor Reisebeginn: 75% des Gesamtpreises
  • Ab 7 Tage vor Reisebeginn oder während der Reise: 100% des Gesamtpreises

Die Differenz zwischen Ihren bereits geleisteten Zahlungen und den Stornogebühren wird Ihnen innert 30 Tagen erstattet. Massgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist das Eingangsdatum Ihrer Stornierung bei uns.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sie haben die Möglichkeit, direkt bei der Anmeldung eine Reiserücktrittsversicherung über unseren Versicherungspartner abzuschliessen. Diese deckt die Stornokosten, wenn z.B. jemand die Reise aufgrund von Krankheit absagen muss. Die Versicherungspolice über unseren Versicherungspartner muss spätestens 8 Tage nach Ausstellung der definitiven Reisebestätigung abgeschlossen werden.
 

  1. Haftung

Tour-Explorer haftet für die ordnungsgemässe Erfüllung des Reisearrangements. Bei Sach- und Vermögensschäden oder sollte es uns nicht möglich sein, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu bieten, erstatten wir Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, wobei die Haftung auf das Doppelte des von Ihnen gezahlten Reisepreises beschränkt ist. Ausgenommen sind Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Handlungen seitens Tour-Explorer oder dessen Mitarbeiter. Tour-Explorer haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände, Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstung etc.

Mountainbiking, Hiking, Trailrunning und Rennradfahren sind mit einem erhöhten Risiko verbunden. Sie üben diese Aktivitäten auf eigenes Risiko aus und sind verpflichtet, sich bei Guided-Touren an die Anweisungen des Guides und bei Self-Guided-Touren an die Ihnen abgegebenen Reiserouten und Empfehlungen zu halten. Auf unseren Mountainbike- und Rennradtouren besteht eine allgemeine Helm- und Handschuhpflicht. Tour-Explorer übernimmt keine Haftung für Unfälle oder körperliche Schäden, die aufgrund Nichtbefolgung der Anweisungen und Empfehlungen resultieren oder dem üblichen Risiko dieser Sportarten entsprechen. Wir empfehlen, die Geschwindigkeit und Ausrüstung den äusseren Bedingungen und Ihrem Können anzupassen. Die Mitarbeiter der Tour-Explorer sind jederzeit berechtigt, Teilnehmer von einer Reise auszuschliessen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Teilnehmer die körperlichen Bedingungen oder die Fähigkeiten für die Reise nicht erfüllt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 4.

Tour-Explorer verpflichtet sich, Sie vor Beginn der Leistungserbringung umfassend über mögliche besondere Gefahren aufzuklären. Vor der Tour wird die Eignung der allfälligen Wetter- und Schneebedingungen geprüft. Tour-Explorer stellt ferner sicher, dass bei den «Guided-Touren» ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und eine angemessene Begleitung entsprechend der Gefahrenlage und des Schwierigkeitsgrades gewährleistet ist. Darüber hinaus wird bei der Leistungserbringung Rücksicht auf die Umwelt genommen und der Schutz der Lebensräume von Tieren und Pflanzen sichergestellt. 
 

  1. Verjährung

Forderungen gegen Tour-Explorer aufgrund Schlechterfüllung des Reisevertrags verjähren innert 10 Jahren. Allfällige Schadenersatzforderungen aufgrund vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Handlungen von Mitarbeitern der Tour-Explorer verjähren mit Ablauf von drei Jahren von dem Tag an gerechnet, an welchem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat, jedenfalls aber mit Ablauf von zehn Jahren, vom Tag an gerechnet, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder endete.
 

  1. Versicherungen

Der Abschluss von Versicherungen, wie beispielsweise Unfall-, Kranken-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherungen, liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Teilnehmers. Es wird empfohlen, Ihre Versicherungen auch auf Auslandsschutz sowie auf einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit, einschliesslich Bergungs- und Rettungskosten, zu überprüfen. 
 

  1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften

Für die bei Grenzübergängen erforderlichen gültigen Papiere wie Pass, Identitätskarte etc. sind Sie selbst verantwortlich. Wird Ihr Gepäck von uns über eine Grenze transportiert, so darf es nur den jeweiligen Landesbestimmungen entsprechend Waren enthalten. Falls Sie aus einem dieser Gründe die Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, wird dies wie ein Rücktritt von der Reise behandelt (Ziff. 10).
 

  1. Gepäcktransport

Das Gepäck wird mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, durch eine Privatperson oder durch ein Distributionspartner transportiert. Wir weisen darauf hin, dass das Gepäck durch uns nicht versichert ist. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist CH-7076 Parpan GR. Es gilt Schweizerisches Recht.

 
Parpan, 20.1.2025