Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Tour Explorer
- Gegenstand und Anwendbarkeit der Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Schierle Tour Explorer, Mülistrasse 16, CH-7076 Parpan (nachfolgend „Tour Explorer“), für Pauschalreisen und andere Reisedienstleistungen.
Für Buchungen von Angeboten des Walserwegs Graubünden gelten die hierfür separat veröffentlichten Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
Tour Explorer verpflichtet sich, das gebuchte Reisearrangement gemäss der Buchungsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen zu organisieren. Dazu gehören die vereinbarten Unterkünfte sowie alle weiteren Leistungen, die Bestandteil des gebuchten Reisearrangements sind.
- Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Tour Explorer kommt zustande, sobald Sie unsere Bestätigung Ihrer Buchung (online, telefonisch oder per Brief) per E-Mail oder Post erhalten haben.
Die Reisedokumente werden spätestens 10 Tage vor Abreise oder bei kurzfristigen Buchungen in angemessener Frist zur Verfügung gestellt.
Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie, dass Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Tour Explorer zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Die vorliegenden AGB gelten für alle Teilnehmenden. Sie verpflichten sich, auch für die Vertragspflichten der von Ihnen zusätzlich angemeldeten Personen einzustehen.
- Preise / Preisänderungen
Generell gelten die von uns online publizierten Preise in Schweizer Franken (CHF). Soweit Touren, welche ab zwei Personen buchbar sind (siehe Buchungsinformationen), von Einzelpersonen gebucht werden, wird ein Aufpreis erhoben. Dieser wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
In Ausnahmefällen kann es aufgrund externer Gründe, für welche Tour Explorer nicht einzustehen hat, auch nach Vertragsabschluss zu Preisanpassungen kommen. Dies namentlich in folgenden Fällen:
- nachträgliche Preiserhöhungen der Beförderungskosten
- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern oder Gebühren,
- Änderungen der für die gebuchte Reise massgebenden Wechselkurse,
- aussergewöhnliche und unvorhersehbare Preissteigerungen von Leistungsträgern (z.B. Hotels),
- plausibel erklärbare Fehler in den Publikationen.
Sollte sich der Reisepreis nach Vertragsabschluss ändern, werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn darüber informieren. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach unserer Mitteilung ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurück. Ohne Ihre rechtzeitige Rückmeldung gelten Preisänderungen als akzeptiert.
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Beratungsgebühren für individuell angepasste Touren und Wunschtouren
Für individuelle Reiseberatung und Angebotserstellung wird eine Beratungsgebühr in Höhe von CHF 120.– pro Stunde erhoben.
Bei Anfragen für individuell angepasste Touren und Wunschtouren ist die erste Offerte grundsätzlich kostenfrei.
Sofern die angefragte Wunschtour bereits aufgrund ihrer Ausgestaltung, Destination, Leistungen oder sonstigen Anforderungen wesentlich vom regulären Angebot von Tour Explorer abweicht und einen erhöhten Planungs- und Beratungsaufwand erfordert, kann die Beratungsgebühr bereits vor der Erstellung der ersten Offerte erhoben werden. Hierauf werden Sie nach Eingang der Anfrage und vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich per E-Mail hingewiesen.
Ab der zweiten Angebotsausarbeitung wird eine Beratungsgebühr gemäss vorheriger Mitteilung erhoben.
Die Beratungsgebühr wird bei einer anschliessenden Buchung auf den Reisepreis angerechnet. Erfolgt keine Buchung, verbleibt die Beratungsgebühr als Vergütung für die erbrachten Beratungs- und Serviceleistungen bei Tour Explorer.
Die Beratungsgebühr ist ausschliesslich per Kreditkarte zu entrichten.
- Programmänderungen, Leistungsänderungen und Annullierungen
5.1 Vor der Abreise
Tour Explorer behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Hotel, Transportart, Transportmittel, Routen etc.) vor Abreise namentlich aufgrund von wetterbedingten Umständen, höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.), Verspätungen von Dritten, für welche Tour Explorer nicht einzustehen hat, oder Versäumnissen Ihrerseits etc., zu ändern. Tour Explorer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen des Reiseprogramms oder einzelner vereinbarten Leistungen Ihnen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Die Änderung des Reiseprogramms oder einzelner vereinbarter Leistungen kann sich auf den Preis auswirken. Die Auswirkung auf den Preis wird mit der Programm- oder Leistungsänderung mitgeteilt.
Bei wesentlichen Vertragsänderungen, namentlich Änderungen des Datums der Ab- und Rückreise, der gesamten Reiseroute (nicht aber wenn aus den oben genannten Gründen gemäss vorstehendem Absatz auf der gebuchten Route unwesentliche Umwege oder Änderungen von weniger als 30 % der gesamten Etappen erfolgen), der Unmöglichkeit der Bereitstellung einer gleichwertigen Unterkunft, oder einer damit verbundenen Preiserhöhung von mehr als 10 % (z. B. höhere Beförderungskosten aufgrund einer neuen Route oder geänderter Unterkunft), sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Reisevertrag zurückzutreten oder alternativ an einer Ersatzreise teilzunehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Erfolgt innert 5 Tagen keine Rückmeldung Ihrerseits, so gilt dies als Genehmigung der Änderungen. Im Fall eines Rücktritts erstattet Tour Explorer Ihnen sämtliche bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurück.
Erfolgt trotz einer wesentlichen Programmänderung kein Rücktritt vom Vertrag und kommt es aufgrund dieser Programmänderung zu einer Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und den aufgrund der Programmänderung geänderten und/oder reduzierten Leistungen, erstattet Tour Explorer Ihnen die entsprechende Differenz.
Muss Tour Explorer die Reise vor Abreise namentlich aufgrund von wetterbedingten Umständen, höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.) oder aufgrund von Verspätungen von Dritten, für welche Tour Explorer nicht einzustehen hat, absagen, werden sämtliche von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen von Tour Explorer innert 30 Tagen zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
5.2 Während der Reise
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab oder beziehen Sie bestimmte Leistungen nicht, so wird der Reisepreis resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet. Im Einzelfall können allfällig nicht bezogene Leistungen, unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 bis CHF 200.00, zurückbezahlt werden, sofern Tour Explorer dadurch nicht belastet wird. Können Sie aufgrund persönlicher Umstände eine bestimmte Leistung nicht in Anspruch nehmen und nutzen Sie aufgrund dessen ein Transportmittel, um zum nächsten Etappenort zu gelangen, welches nicht im Reisepreis enthalten ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
Muss Tour Explorer das Programm während der Reise aufgrund von wetterbedingten Umständen, höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.), Verspätungen von Dritten, für welche Tour Explorer nicht einzustehen hat, oder Versäumnissen Ihrerseits, ändern, so ist Tour Explorer berechtigt, einzelne Leistungen anzupassen (z.B. Unterkunft, Transportmittel, Reiseroute). In diesem Fall gehen allfällige Zusatzkosten zu Ihren Lasten.
Muss die Reise aufgrund von wetterbedingten Umständen, höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.), Verspätungen von Dritten, für welche Tour Explorer nicht einzustehen hat, oder Versäumnissen Ihrerseits, abgebrochen werden, so haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen, wobei Tour Explorer berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Allfällige Mehrkosten, wie z.B. für Rücktransport, etc., gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch, wenn Tour Explorer einen Teilnehmer wegen Überforderung von der Weiterreise ausschliessen muss (bei geführten Touren, Kursen und Events). Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.3 Winterangebote
Die Durchführung der Winterangebote ist von den vorherrschenden Schneeverhältnissen abhängig. Bei schlechten Schneeverhältnissen, die eine Durchführung der Winterangebote unmöglich machen, behält sich Tour Explorer das Recht vor, die Durchführung bis 15 Tage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen gemäss vorstehender Ziffer 5.1. Dies gilt ebenso, wenn nicht alle Etappen gemäss Buchung durchgeführt werden können; auch hier sind die Bestimmungen gemäss vorstehender Ziffer 5.1 und 5.2 massgebend.
- Buchungsfristen und Bearbeitungsgebühren
6.1 Geführte Touren («Guided Tours») und Events
Für geführte Reisen / Events gibt es festgelegte maximale Teilnehmerzahlen, die auf der Website veröffentlicht werden. Der Anmeldeschluss tritt ein, sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, spätestens jedoch 7 Arbeitstage vor Tour-Beginn.
Nach dem Anmeldeschluss sind Anmeldungen nur noch telefonisch und unter Vorbehalt möglich. Wird einer nachträglichen Anmeldung entsprochen, wird eine Bearbeitungsgebühr für den erhöhten Aufwand erhoben. Diese beträgt für eine 1- bis 2-tägige Tour CHF 60.00, 3- bis 4-tägige Tour CHF 80.00, für eine 5- bis 6-tägige Tour CHF 100.00 und für eine Tour ab 7 Tage CHF 120.00.
6.2 Selbstgeführte Touren («Self-Guided Tours») mit Gepäcktransport
Für Reisen mit Reisebeginn im Mai, Juni, September oder Oktober sind Buchungen bis spätestens 4 Arbeitstage vor Reisebeginn möglich.
Für Reisen mit Reisebeginn im Juli oder August sind Buchungen bis spätestens 7 Arbeitstage vor Reisebeginn möglich.
Für Winterangebote gelten die in der jeweiligen Ausschreibung veröffentlichten Buchungsfristen. Kurzfristigere Buchungen sind bei Winterangeboten nicht möglich.
Kurzfristigere Buchungen sind unter Vorbehalt der Verfügbarkeit und gegen folgende Bearbeitungsgebühr möglich:
- 1–2-tägige Tour: CHF 60.00
- 3–4-tägige Tour: CHF 80.00
- 5–6-tägige Tour: CHF 100.00
- Tour ab 7 Tagen: CHF 120.00
Allfällige Kosten für einen erforderlichen Expressversand, beispielsweise per Post-Mondexpress, von Reiseunterlagen, Gepäckanhängern oder sonstigen Reisedokumenten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.
Bei kurzfristigen Buchungen ist die Bezahlung ausschliesslich per Kreditkarte oder TWINT möglich. Zusätzlich wird ein Kreditkarten- beziehungsweise TWINT-Zuschlag von 3 % auf den Rechnungsbetrag erhoben.
- Absage geführter Touren / Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Tour Explorer angebotenen geführten Touren ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die auf unserer Website veröffentlicht ist. Sollte die Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, behält sich Tour Explorer das Recht vor, die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem geplanten Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert und sämtliche bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet.
Tour Explorer behält sich das Recht vor, die Reise unter Erhebung eines Kleingruppen-Zuschlags dennoch durchzuführen. Wir werden Sie spätestens 21 Tage vor Reisebeginn darüber informieren. Erhöht sich der Preis nach Erhebung des Kleingruppen-Zuschlags um mehr als 10%, sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach unserer Mitteilung ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurück. Ohne Ihre rechtzeitige Rückmeldung gelten Preisänderungen als akzeptiert. In allen anderen Fällen ist ein Rücktritt vom Vertrag nur gemäss den Bestimmungen über den Rücktritt des Kunden gemäss Ziffer 10 möglich.
- Änderungen und Umbuchungen durch den Kunden
Änderungen und Umbuchungen einer bestehenden Reservation sind nur unter Vorbehalt der Verfügbarkeit und Durchführbarkeit möglich.
Für Änderungen oder Umbuchungen, die Tour Explorer mehr als 30 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– pro Auftrag erhoben.
Für kleinere Änderungen, die Tour Explorer 30 Tage oder weniger vor Reisebeginn mitgeteilt werden, wird aufgrund des erhöhten Aufwands eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.– pro Auftrag erhoben.
Änderungen des Reisedatums, der Reisedauer, der Reiseroute oder wesentlicher gebuchter Leistungen, die Tour Explorer 30 Tage oder weniger vor Reisebeginn mitgeteilt werden, gelten als Rücktritt von der ursprünglich gebuchten Reise gemäss Ziffer 10 und als gleichzeitige Neubuchung. Die entsprechenden Annullierungskosten sowie die Kosten der neu gebuchten Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Für Änderungen während der Reise wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.– pro Auftrag erhoben.
Zusätzlich anfallende Kosten von Hotels, Transportpartnern oder anderen Leistungsträgern werden in Rechnung gestellt.
Erfolgt nach einer Änderung oder Umbuchung eine Annullierung der Reise, gilt dies als Rücktritt des Kunden gemäss Ziffer 10.
- Zahlungsbedingungen
9.1 Geführte Touren («Guided Tours») und Events
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie die Rechnung für Ihr Arrangement. Eine Anzahlung von 20 % der Gesamtsumme ist innerhalb von 10 Tagen fällig. Die restlichen 80 % sind spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zu begleichen.
Wird die Rechnung weniger als 60 Tage vor Reisebeginn ausgestellt, ist der Gesamtbetrag innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch vor Reisebeginn, zu bezahlen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Tour Explorer berechtigt, die Reservation nach erfolgloser Zahlungserinnerung zu annullieren und die reservierten Leistungen beziehungsweise den reservierten Platz freizugeben. Die Annullierung wegen nicht fristgerechter Zahlung gilt als Rücktritt des Kunden gemäss Ziffer 10. Die dort aufgeführten Stornokosten werden in Rechnung gestellt.
9.2 Selbstgeführte Touren («Self-Guided Tours») mit Gepäcktransport
Nach Bestätigung der Verfügbarkeit durch unsere Leistungserbringer erhalten Sie die Buchungsbestätigung sowie die Rechnung für Ihr Arrangement per E-Mail im PDF-Format.
Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Der Restbetrag in Höhe von 80 % ist spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen.
Für Buchungen des Walserwegs beträgt die Restzahlungsfrist 35 Tage vor Reisebeginn.
Wird die Rechnung weniger als 60 Tage vor Reisebeginn ausgestellt (Walserweg: weniger als 35 Tage), ist der Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch vor Reisebeginn, zu bezahlen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Tour Explorer berechtigt, die Reservation zu annullieren bzw. die reservierten Leistungen freizugeben. Die Annullierung wegen nicht fristgerechter Zahlung gilt als Rücktritt des Kunden gemäss Ziffer 10. Die dort aufgeführten Annullierungskosten werden in Rechnung gestellt.
Erfolgt nach einer Annullierung eine erneute Buchung, müssen Verfügbarkeit und Preise neu geprüft werden.
Tour Explorer kann weder die Verfügbarkeit der ursprünglich reservierten Leistungen noch die ursprünglichen Preise garantieren.
Bei kurzfristigen Buchungen gemäss Ziffer 6.2 ist die Zahlung ausschliesslich per Kreditkarte oder TWINT möglich. Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 6.2 werden die Gebühren für die Zahlung per Kreditkarte oder TWINT sowie allfällige Kosten für den erforderlichen Expressversand von Reiseunterlagen dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Rücktritt des Kunden
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder Post an Tour Explorer gerichtet werden. Für Stornierungen, die nicht aus Gründen gemäss den Ziffern 3, 5 und 7 erfolgen, fallen folgende Stornokosten an:
- Mehr als 30 Tage vor Reisebeginn: CHF 150.-
- 30 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtpreises
- 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises
- 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Gesamtpreises
- Ab 7 Tagen vor Reisebeginn oder während der Reise: 100 % des Gesamtpreises
Massgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Tour Explorer. Bei Mitteilungen an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend. Die Differenz zwischen Ihren bereits geleisteten Zahlungen und den geschuldeten Stornokosten wird Ihnen innert 30 Tagen erstattet.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz haben die Möglichkeit, bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung über unseren Versicherungspartner abzuschliessen. Diese kann die Stornokosten bei einem versicherten Ereignis, beispielsweise bei einer krankheitsbedingten Absage, gemäss den Versicherungsbedingungen übernehmen. Die Versicherungspolice unseres Versicherungspartners muss spätestens acht Tage nach Ausstellung der definitiven Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz sind selbst dafür verantwortlich, bei einem Versicherungsanbieter ihres Wohnsitzlandes einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschliessen.
- Haftung
Tour Explorer haftet für die ordnungsgemässe Erfüllung des Reisearrangements. Bei Sach- und Vermögensschäden oder sollte es uns nicht möglich sein, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu bieten, erstatten wir Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, wobei die Haftung auf das Doppelte des von Ihnen gezahlten Reisepreises beschränkt ist. Ausgenommen sind Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Handlungen seitens Tour Explorer oder deren Mitarbeitende. Tour Explorer haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände, Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstung etc.
Mountainbiking, Hiking, Trailrunning, Rennradfahren, Langlaufen und Schneeschuh-Wandern sind mit einem erhöhten Risiko verbunden. Sie üben diese Aktivitäten auf eigenes Risiko aus. Bei geführten Touren, Kursen und Events sind die Anweisungen des Guides zu befolgen. Für selbstgeführte Touren gelten die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen zur Eigenverantwortung. Auf unseren Mountainbike- und Rennradtouren besteht eine allgemeine Helm- und Handschuhpflicht. Tour Explorer übernimmt im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung für Unfälle oder körperliche Schäden, die aufgrund Nichtbefolgung der Anweisungen und Empfehlungen resultieren oder dem üblichen Risiko dieser Sportarten entsprechen. Wir empfehlen, die Geschwindigkeit und Ausrüstung den äusseren Bedingungen und Ihrem Können anzupassen. Die Mitarbeitenden von Tour Explorer sind berechtigt, eine teilnehmende Person von der Weiterreise beziehungsweise der weiteren Teilnahme auszuschliessen, wenn sie der Ansicht sind, dass diese die erforderlichen körperlichen Voraussetzungen oder Fähigkeiten nicht erfüllt (bei geführten Touren, Kursen und Events). In diesem Fall gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5.2.
Bei geführten Touren, Kursen und Events informiert Tour Explorer die Teilnehmenden vor Beginn über erkennbare besondere Gefahren. Die Beurteilung der Wetter- und Schneeverhältnisse erfolgt aufgrund der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Tour Explorer stellt sicher, dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und eine der Gefahrenlage und dem Schwierigkeitsgrad angemessene Begleitung gewährleistet ist.
Bei selbstgeführten Touren dienen die von Tour Explorer bereitgestellten Routen, Etappenbeschreibungen und Empfehlungen als Grundlage für die individuelle Durchführung der Reise. Die Teilnehmenden entscheiden in eigener Verantwortung, ob ihre körperlichen und technischen Fähigkeiten, ihre Ausrüstung sowie die aktuellen Wetter-, Weg-, Verkehrs- und Schneeverhältnisse die Durchführung der vorgesehenen Etappen erlauben. Sie sind verpflichtet, behördliche Anordnungen, Wegsperrungen und Sicherheitshinweise zu beachten und die Route oder einzelne Etappen bei Bedarf anzupassen, abzukürzen oder abzubrechen.
Tour Explorer übernimmt im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die auf eine ungenügende Ausrüstung, die Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen oder Sperrungen, die Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit oder ein den Verhältnissen nicht angepasstes Verhalten zurückzuführen sind.
- Verjährung
Forderungen gegen Tour Explorer aufgrund Schlechterfüllung des Reisevertrags verjähren innert 10 Jahren. Allfällige Schadenersatzforderungen aufgrund vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Handlungen von Mitarbeitern von Tour Explorer verjähren mit Ablauf von drei Jahren von dem Tag an gerechnet, an welchem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat, jedenfalls aber mit Ablauf von zehn Jahren, vom Tag an gerechnet, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder endete.
- Versicherungen
Der Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes liegt in der Verantwortung der einzelnen Teilnehmenden. Unfall-, Kranken-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Tour Explorer empfiehlt, vor Reisebeginn insbesondere den Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit, bei Bergungs-, Such-, Rettungs- und Rücktransportkosten sowie dessen Gültigkeit im Ausland zu überprüfen. Für die Reiserücktrittsversicherung gelten ergänzend die Hinweise gemäss Ziffer 10.
- Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften sowie für das Mitführen der erforderlichen gültigen Dokumente, insbesondere Pass oder Identitätskarte, sind Sie selbst verantwortlich.
Wird Ihr Gepäck im Rahmen des gebuchten Gepäcktransports über eine Landesgrenze transportiert, darf es ausschliesslich Waren und Gegenstände enthalten, die den Vorschriften der betreffenden Länder entsprechen.
Können Sie die Reise aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente oder wegen der Nichteinhaltung entsprechender Vorschriften nicht antreten oder müssen Sie diese abbrechen, gilt dies als Rücktritt des Kunden gemäss Ziffer 10.
- Gepäcktransport
Das Gepäck wird je nach Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, durch private Transportpartner oder durch andere von Tour Explorer beauftragte Leistungsträger transportiert.
Für Anzahl, Gewicht, Kennzeichnung und Bereitstellung der Gepäckstücke gelten die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in den Reiseunterlagen. Gepäckstücke, welche diese Vorgaben nicht erfüllen, können vom Transport ausgeschlossen oder gegen Aufpreis befördert werden.
Die in den Reiseunterlagen angegebenen Zustellzeiten sind Richtzeiten. Aufgrund von Verkehrsbehinderungen, Witterungsverhältnissen, Betriebsstörungen oder anderen nicht vorhersehbaren beziehungsweise nicht abwendbaren Umständen kann es zu Verzögerungen kommen.
Im Reisepreis ist keine separate Gepäckversicherung enthalten. Wertsachen, Bargeld, Schmuck, empfindliche oder zerbrechliche Gegenstände sowie wertvolle elektronische Geräte sollten nicht im transportierten Gepäck mitgeführt werden. Medikamente, Reisedokumente, Schlüssel und andere unmittelbar benötigte Gegenstände sind im Tagesgepäck mitzuführen. Tour Explorer empfiehlt den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Die gesetzliche Haftung von Tour Explorer und der eingesetzten Leistungsträger bleibt vorbehalten.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Schierle Tour Explorer in CH-7076 Parpan GR. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Parpan, 26.08.2026